Ausfall Sprechzeit Donnerstag 19.3.26
Gerne sind wir per Mail erreichbar: tsg-nordwest-98@t-online.de
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Der Boden in der alten Halle der GSS ist defekt und aufgrund dessen die Halle für den Sportbetrieb gesperrt. Die dortigen Stunden fallen aktuell leider aus. Bei Fragen melden Sie sich gerne in der Geschäftsstelle (tsg-nordwest-98@t-online.de) oder bei der entsprechenden Abteilungsleitung.
Hallensperrung Geschwister-Scholl-Schule alte Halle Weiterlesen »
Die Nordic-Walking-Gruppe der TSG Nordwest am Riedberg startet am 01.04.2026 in die neue Saison 2026! Treffpunkt jeden Mittwoch am Bonifatiuspark/Kalbacher Höhe unterhalb der Grundschule. Uhrzeit: 18:00 Uhr bis 19.30 Uhr Anmeldungen über das Büro der TSG Nordwest Telefon: 069-581023 E-Mail: tsg-nordwest-98@t-online.de Trainerin: Ute Porat
Der Trendsport ist ein Workout auf dem Trampolin: anstrengend und super effektiv. Bei Jumping Fitness springt man möglichst kraftvoll auf einem kleinen, sechseckigen Trampolin. Mit einem Unterschied zu herkömmlichen Trampolinen: vorne ist ein Stab angebracht. Genau genommen ist es eine Balance-Stange mit Griff, auf der man sich abstützen kann – vor allem bei schnellen Sprüngen. Beim Training gibt es abwechselnd langsame
Wir sind von der Stadt angehalten Energie zu sparen, deshalb wird die Raumtemperatur auf 18 Grad gesenkt. Die Sauna wird auf 80 Grad gestellt. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie darauf achten die Türen der Umkleiden/WC geschlossen zu halten und das Licht auszuschalten. 18 Oktober, 2022 Energiesparmaßnahmen TSG Halle – Pumpe Heizung defekt Wir… Weiter
Satzung § 1 – Name, Sitz und Rechtsform Der Verein führt den Namen: „Turn- und Sportgemeinde Nordwest 1898 Frankfurt (M) e.V. (kurz „TSG Nordwest 98″ genannt). Er hat seinen Sitz in Frankfurt am Main und ist im Vereinsregister eingetragen. Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes Hessen und der für die einzelnen Sportabteilungen zuständigen Fachverbände. Der
Information zur Vorlegung der Studienbescheinigung Eine Studienbescheinigung muss dem Vereinsbüro immer ohne Aufforderung vor Einzug des nächsten Quartals vorgelegt werden. Frist ist jeweils der 15. des Monats vor Quartalsende (15.03./ 15.06./ 15.09./ 15.12.). Liegt der Nachweis nicht rechtzeitig vor, werden im nächsten Quartal 11,00€ statt 8,00€ eingezogen. Bereits eingezogene Beträge werden nachträglich nicht zurückvergütet oder
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