Information zur Vorlage der Studienbescheinigung

Information zur Vorlegung der Studienbescheinigung Eine Studienbescheinigung muss dem Vereinsbüro immer ohne Aufforderung vor Einzug des nächsten Quartals vorgelegt werden. Frist ist jeweils der 15. des Monats vor Quartalsende (15.03./ 15.06./ 15.09./ 15.12.). Liegt der Nachweis nicht rechtzeitig vor, werden im nächsten Quartal 11,00€ statt 8,00€ eingezogen. Bereits eingezogene Beträge werden nachträglich nicht zurückvergütet oder […]

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