Information zur Vorlegung der Studienbescheinigung
Eine Studienbescheinigung muss dem Vereinsbüro immer ohne Aufforderung vor Einzug des nächsten Quartals vorgelegt werden. Frist ist jeweils der 15. des Monats vor Quartalsende (15.03./ 15.06./ 15.09./ 15.12.).
Liegt der Nachweis nicht rechtzeitig vor, werden im nächsten Quartal 11,00€ statt 8,00€ eingezogen.
Bereits eingezogene Beträge werden nachträglich nicht zurückvergütet oder verrechnet.
29 Juni, 2022
Lena Djeriou konnte am Sonntag bei der Deutschen...
23 Juni, 2022
Stromausfall TSG-Gebäude behoben Der Stromausfall...
01 Juni, 2022
Einladung zur Mitgliederversammlung Die ordentliche...
26 Mai, 2022
Trainer gesucht Die VolleyballAbteilung sucht...
26 Mai, 2022
U21 European Cup 2022 Lena holt beim U21...
15 Mai, 2022
Am Sonntag, 08. Mai 2022, fanden die diesjährigen...
23 März, 2022
Am Mittwoch 06.04.2022 startet unsere Nordic-Walking...