Information zur Vorlegung der Studienbescheinigung
Eine Studienbescheinigung muss dem Vereinsbüro immer ohne Aufforderung vor Einzug des nächsten Quartals vorgelegt werden. Frist ist jeweils der 15. des Monats vor Quartalsende (15.03./ 15.06./ 15.09./ 15.12.).
Liegt der Nachweis nicht rechtzeitig vor, werden im nächsten Quartal 11,00€ statt 8,00€ eingezogen.
Bereits eingezogene Beträge werden nachträglich nicht zurückvergütet oder verrechnet.
10 Juni, 2024
Der Trendsport ist ein Workout auf dem Trampolin: anstrengend...
22 Februar, 2022
Information zur Vorlegung der Studienbescheinigung
Eine...
